DGUV-konforme Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Unsere Einlagen entsprechen der DGUV Regel 112-191 – so bleibt der geprüfte Schutz Ihres Schuhs erhalten. Wir fertigen passgenau zu Ihrem Schuhmodell und begleiten Sie durch den Prozess – von der Konformitätsprüfung bis zur fertigen Versorgung.
Ihr Weg zu Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe – nach DGUV-Standard
1. Schuhdaten angeben
Teilen Sie uns Ihr Schuhmodell mit – inklusive Hersteller, Artikelnummer und Schuhgröße. Diese Angaben sind notwendig, um die Kompatibilität Ihrer Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen prüfen zu können.
2. Prüfung der DGUV-Konformität
Wir prüfen, ob Ihr Schuhmodell nach den DGUV-Regelungen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für eine orthopädische Einlagenversorgung zugelassen ist. Nur DGUV-geprüfte Kombinationen aus Sicherheitsschuh und Einlage dürfen im gewerblichen Bereich eingesetzt werden.
3. Klärung der Kostentragung
Ist eine Versorgung möglich, klären wir gemeinsam, ob der Kostenvoranschlag an Sie oder Ihren Arbeitgeber übermittelt werden soll.
4. Erstellung des Kostenvoranschlags
Sie erhalten von uns einen transparenten Kostenvoranschlag für die orthopädischen Einlagen nach DGUV-Standard. Diesen können Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder dem zuständigen Kostenträger zur Prüfung und Genehmigung einreichen.
5. Bestätigung der Kostenübernahme
Nach der schriftlichen Genehmigung durch den Kostenträger beginnen wir mit der individuellen Anfertigung Ihrer DGUV-zertifizierten Einlagen. Erst nach dieser Freigabe entstehen Ihnen Kosten – somit sind Sie auf der sicheren Seite.
Jetzt DGUV-konforme Einlagen anfragen!
Wir beraten Sie persönlich.
